Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (oder auch Gebäudehaftpflicht) schützt Grundstücks- und Immobilienbesitzer im Schadenfall vor den finanziellen Folgen. Dabei ist es egal, ob Sie ein Haus vermieten, Besitzer eines unbebauten Grundstücks oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind. Als Eigentümer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, dass von Ihrem Besitz keine Gefahr für andere ausgeht. Hierzu zählt übrigens auch der Gehweg an Ihrem Grundstück.
Kommt es z.B. auf dem Gehweg vor Ihrem Haus zu einem Unfall, weil Sie als Eigentümer Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, sind Sie haftbar zu machen.
Achtung: Dies gilt auch, wenn Sie als Vermieter mit Ihrem Mieter die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag geregelt haben! Die s.g. Verkehrssicherungspflicht können Sie damit nicht auf Ihren Mieter übertragen. Sollte es zu einem Unfall kommen, werden Sie als Vermieter zur Rechenschaft gezogen, da Sie als Vermieter dafür Sorge zu tragen haben, dass Ihr Mieter den Pflichten auch nachkommt!
Bei Personenschäden kann es damit sehr schnell teuer werden. Haben Sie keine entsprechende Absicherung, zahlen Sie den Schaden vollständig aus eigener Tasche!